Barrierefreies Reisen

Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität und Sinneswahrnehmung

Falls Sie Hilfestellung am Flughafen, während der Abfertigung, beim Einsteigen ins Flugzeug oder auch während des Fluges benötigen, können Sie diese während des Ticketkaufs bis spätestens 48 Stunden vor dem planmäßigen Abflug anfordern. Zur Reservierung von Betreuungsdiensten kontaktieren Sie bitte unser Verkaufsbüro oder schicken Sie uns ihre Telefonnummer an [email protected]. Wir werden Sie anschließend sobald wie möglich kontaktieren.

Sicherheitsanweisungen und Einschränkungen

  • Die Anzahl Reisender mit eingeschränkter Mobilität und Sinneswahrnehmung kann im Hinblick auf ihre eigene Sicherheit sowie die der übrigen Reisenden limitiert sein.
  • In Ausnahmefällen behalten wir uns das Recht vor die Beförderung Reisender mit eingeschränkter Mobilität und Sinneswahrnehmung und/oder ihrer medizinischen Ausrüstung abzulehnen, beispielsweise für den Fall, dass der Flugzeugtyp, die Ein-bzw. Ausgangstüren, die technische Ausstattung oder der zu enge Raum an Bord keine sichere Beförderung ermöglichen.
  • Um die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen in Notsituationen zu gewährleisten, kann Czech Airlines verlangen, dass Reisende mit eingeschränkter Mobilität und Sinneswahrnehmung über die gesamte Flugdauer von einer weiteren Person begleitet werden. Mit Begleitung ist eine Person gemeint, die fähig ist, einem Reisenden mit eingeschränkter Mobilität und Sinneswahrnehmung oder einem Fluggast, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, die notwendige Hilfestellung bei der Bewegung an Bord zu leisten, beispielsweise zwischen Sitzplatz und der Toilette, den Flugzeugtüren oder dem Notausgang.
  • Die maximale Anzahl Reisender, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind und ohne Begleitung reisen, hängt vom Flugzeugtyp ab:
    • Flugzeuge des Typs ATR oder Airbus A319 – 1 Person
    • Flugzeuge des Typs Airbus A320 oder A330 – 2 Personen

Am Flughafen

An allen Flughäfen der Europäischen Union stehen allen Reisenden mit eingeschränkter Mobilität und Sinneswahrnehmung, unabhängig ihrer Fluggesellschaft, Betreuungsdienste durch lokale, spezialisierte Anbieter zur Verfügung.
In Ländern außerhalb der EU werden die Betreuungsleistungen durch einen Mitarbeiter der Abfertigung von Czech Airlines unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und technischen Ausstattung des Flughafens angeboten.

Transport orthopädischer Hilfsmittel

Reisende mit eingeschränkter Mobilität und Sinneswahrnehmung können kostenlos bis zu zwei Stück orthopädischer Hilfsmittel inklusive Rollstühle im aufgegebenen Gepäck transportieren. Dies gilt unabhängig der laut Preispaket des Tickets erlaubten Freigepäckmenge.

Begleithunde

Zertifizierte Begleithunde für Fluggäste mit Sehbehinderung oder anderen Einschränkungen, Zertifizierte Assistenzhunde für Fluggäste mit Sehbehinderung oder eingeschränkter Mobilität, die auf die Begleitung des Tieres angewiesen sind, befördern wir kostenlos in der Passagierkabine. Der Assistenzhund muss ein Geschirr oder eine Leine tragen sowie ein Ausbildungszertifikat und die erforderliche Reisedokumente besitzen.

An Bord des Flugzeugs

Der Rollstuhl zur Fortbewegung Reisender mit eingeschränkter Mobilität und Sinneswahrnehmung steht Ihnen während des Fluges nur an Bord von Flugzeugen des Typs Airbus A319 und A330 zur Verfügung.

Begleithunde werden auf dem Boden neben dem Reisenden, der auf ihre Begleitung angewiesen ist, befördert. Der dazugehörige Sitzplatz bleibt daher kostenlos geblockt.

Aus Sicherheitsgründen dürfen Reisende mit eingeschränkter Mobilität und Sinneswahrnehmung nicht auf Sitzplätzen in der Notausgangsreihe reisen. 

Werdende Mütter

Verläuft Ihre Schwangerschaft ohne gesundheitliche Komplikationen, können Sie auf von Czech Airlines durchgeführten Flügen bis zum Ende der 34. Woche bei einer Einzelschwangerschaft oder bis zur 28. Woche bei einer Mehrlingsschwangerschaft reisen.

  • Um die Schwangerschaftswoche überprüfen zu können, bitten wir Sie unserem Mitarbeiter bei Aufforderung Ihren Mutterpass oder ein Attest Ihres behandelnden Arztes vorzulegen. Bei Nichtvorlage sind wir berechtigt Sie von der Beförderung auszuschließen.
  • Falls Sie während Ihrer Schwangerschaft gesundheitliche Probleme erfahren oder Sie zuvor eine Mehrlingsschwangerschaft hatten, konsultieren Sie Ihren behandelnden Arzt bezüglich Ihrer bevorstehenden Reisepläne.
  • Aus Sicherheitsgründen dürfen werdende Mütter nicht auf Sitzplätzen in der Notausgangsreihe reisen.