Sicherheit bei der Beförderung im Flugverkehr

Sicherheitskontrolle

Was erwartet Sie?

Vor dem Einstieg ins Flugzeug müssen jeder Passagier sowie all seine Gepäckstücke und persönlichen Gegenstände die Sicherheitskontrolle durchlaufen. Halten Sie sich während der Kontrolle bitte an die Anweisungen des Sicherheitspersonals am Flughafen.

Einige Gegenstände und Stoffe dürfen lediglich im aufgegebenen Gepäck, nicht aber in der Kabine transportiert werden. Die Mitnahme gefährlicher Gegenstände und Stoffe ist auf Czech Airlines-Flügen vollständig untersagt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Rubrik Verbotene Gegenstände

Verlauf der Sicherheitskontrolle:

  • Ihre gültigen Reisedokumente (Pass oder Personalausweis) und Ihre Bordkarte sollten Sie noch vor Beginn der Sicherheitskontrolle griffbereit haben. Bitte legen Sie diese dem Sicherheitspersonal vor, wann immer Sie darum gebeten werden.
  • Legen Sie ihr Handgepäck aufs Laufband, welches das Röntgengerät durchläuft. Persönliche Gegenstände, Kopfbedeckungen, Oberbekleidung (Jacken, Mäntel, Jacketts, Pullover u.Ä.), Inhalt der Hosentaschen und Gürtel legen Sie bitte zunächst in die dafür vorgesehenen Plastikschalen und anschließend darin aufs Laufband zum Röntgengerät
  • Auch alle elektronischen Geräte müssen die Sicherheitskontrolle durchlaufen, beispielsweise Mobiltelefone, Laptops und Tablets. Nehmen Sie den Laptop aus der Hülle, legen Sie ihn einzeln in eine Plastikschale und anschließend aufs Laufband zum Röntgengerät.
  • Gehen Sie auf Aufforderung des Sicherheitspersonals durch den Rahmen des Metalldetektors hindurch.
  • Wir empfehlen Ihnen in Schuhwerk zu reisen, das sich bei der Sicherheitskontrolle problemlos aus-und wieder anziehen lässt.
  • Falls erforderlich, werden Sie nochmals mit einem Handmetalldetektor durchsucht oder ggf. einer körperlichen Kontrolle unterzogen.

Flüssigkeiten im Handgepäck

Aus Sicherheitsgründen ist die Flüssigkeitsmenge, die im Handgepäck an Bord mitgenommen werden darf, auf Behälter mit einer Höchstfüllmenge von 100 ml begrenzt. An Flughäfen dürfen Sie in Duty-Free-Läden auch Behältnisse mit einer Füllmenge von mehr als 100 ml erwerben. Vergessen Sie aber nicht, dass alle Duty-Free-Einkäufe in die Flüssigkeitsbegrenzung fürs Handgepäck miteingerechnet werden.

An Bord sind im Handgepäck erlaubt:

  • Flüssigkeiten in Behältern mit maximaler Füllmenge von 100 ml. Alle Behälter müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit maximalen Volumen von 1 Liter pro Person verpackt sein.
  • Medikamente, Tropfen oder weitere Flüssigkeiten zur medizinischen Verwendung.
  • Babynahrung oder Spezialnahrung für Reisende mit gesundheitlichen Einschränkungen zur Verwendung während der Reise.
  • Getränke, Parfums und andere Flüssigkeiten, die im Transitbereich gekauft wurden und die mitsamt dem Kaufbeleg, der ihren Erwerb im Duty-Free-Shop nachweist, in einem versiegelten Sicherheitsbeutel verpackt sind

Wir empfehlen lediglich die für die Dauer des Fluges benötigte Menge Baby- oder Spezialnahrung an Bord mitzuführen. Das Sicherheitspersonal kann Sie um eine Kontrolle durch Verkosten bitten (z.B. bei Babynahrung) oder Sie zur Vorlage eines Herkunftsnachweises der Flüssigkeit (z.B. bei Transport von Insulin ein ärztliches Attest oder Rezept auf ihren Namen) auffordern. Eine größere Menge an Flüssigkeiten kann im aufgegebenen Gepäck befördert werden.

Als Flüssigkeiten gelten

  • Wasser und weitere Getränke, Suppen oder Sirupe,
  • Cremes, Lotionen oder Öle,
  • Parfums
  • Sprays
  • Gels inklusive Shampoos und Duschgels,
  • Unter Druck stehende Behälter inkl. Rasierschaum, Schaumfestiger und weitere Schaumprodukte und Deodorants
  • Substanzen in Form von Pasten, inkl. Zahnpasta
  • Mischprodukte fester und flüssiger Substanzen und
  • alle anderen Produkte mit ähnlicher Konsistenz.

Duty-Free-Einkäufe an Flughäfen

In den Duty-Free-Läden hinter der Passkontrolle können Sie Getränke, Parfums, Cremes und andere Flüssigkeiten mit einer Füllmenge von mehr als 100 ml pro Packung erwerben. Beim Kauf müssen diese allerdings zusammen mit dem Kaufbeleg in einem versiegelten, transparenten Plastikbeutel verpackt werden. Warten Sie mit dem Öffnen dieses Beutels bis Sie die Sicherheitskontrolle am letzten Umsteigeflughafen Ihrer Reise durchlaufen haben.

Informieren Sie sich im Vorhinein darüber, was an den einzelnen Umsteigeflughäfen Ihrer Reise bezüglich des Transports im Handgepäck erlaubt bzw. verboten ist.

Alle Einkäufe in Duty-Free-Läden an Flughäfen werden in die erlaubte Flüssigkeitsmenge fürs Handgepäck miteingerechnet. Handgepäck, das die erlaubte Anzahl, Maße oder Gewicht überschreitet, transportieren wir gegen eine entsprechende Gebühr als aufgegebenes Gepäck im Frachtraum des Flugzeugs.

Elektronische Geräte

Kleine elektronische Geräte, die elektromagnetische Wellen ausstrahlen, können die Funktionsfähigkeit der Bordgeräte, Computer und Steuerungssysteme beeinflussen.

An Bord der Flugzeuge von Czech Airlines dürfen Sie deshalb kleine elektronische Geräte verwenden, sofern Sie vor dem Start die Datenübertragung (z.B. WLAN) ausgeschaltet oder den Flugmodus aktiviert haben. Elektronische Geräte, die über keinen Flugmodus verfügen, müssen den ganzen Flug über ausgeschaltet bleiben und sicher verstaut sein.  

Elektronische Geräte, die Sie an Bord von Czech Airlines verwenden dürfen:

Mobiltelefone, Smartphones, Tablets und andere kleine Geräte

Kleine Geräte, die sicher in der Hand gehalten werden können, wie beispielsweise Mobiltelefone, Smartphones, Tablets oder E-Reader und bei denen vor dem Start der Flugmodus aktiviert wurde, können Sie während des gesamten Fluges nutzen. Falls Sie das Gerät auf dem Weg zur Startbahn sowie während Start und Landung nicht sicher in der Hand halten können, sodass eine Verletzung Dritter ausgeschlossen ist, verstauen Sie es in der Sitztasche ihres Vordersitzes

Laptops und Notebooks

Diese Geräte können während des Einsteigens der anderen Fluggäste bis zum Schließen der Flugzeugtüren verwendet werden. Auf dem Weg zur Startbahn sowie während der Start- und Landephase müssen sie ausgeschaltet und sicher verstaut sein. Nach Erreichen der Reiseflughöhe können Sie die Geräte bis zum Beginn des Sinkfluges wieder verwenden, sofern die Datenübertragung (z.B. WLAN) ausgeschaltet oder der Flugmodus aktiviert ist.

Bluetooth-Zubehör

Jegliches Bluetooth-Zubehör (z.B. kabellose Tastaturen, Kopfhörer etc.) können Sie erst nach Erreichen der Reiseflughöhe bis zum Beginn des Sinkfluges nutzen. Auf dem Weg zur Startbahn sowie während Start und Landung muss dieses ausgeschalten bleiben.

Weiteres Zubehör ohne Sende- oder Empfangsfunktion elektromagnetischer Wellen

Dies bezieht sich auf DVD-Player, elektronische Spiele, MP3-Player, Fotoapparate und Kameras. Lediglich kleine Geräte, die sicher in der Hand gehalten werden können, können während des gesamten Fluges genutzt werden. Größere Geräte müssen auf dem Weg zur Startbahn sowie während Start und Landung ausgeschaltet bleiben und sicher verstaut sein.

Ersatz-Lithium-Ionen-Batterien und Powerbanks

Diese Geräte können Sie ausschließlich im Handgepäck transportieren. Jede Batterie muss separat verpackt und gegen Kurzschluss geschützt sein. Sie können maximal 2 Batterien von 100 bis 160 Wh transportieren. Der Transport von Batterien mit mehr als 160 Wh ist im Gepäck verboten, diese können nur als Frachtsendung transportiert werden.

Einschränkung der Nutzung elektronischer Geräte

Auf Grundlage der Beförderungsbedingungen kann Sie die Besatzung darum bitten alle elektronischen Geräte auszuschalten und diese sicher in den Sitztaschen des Vordersitzes oder in den Gepäckfächern über Ihrem Kopf zu verstauen. Den Anweisungen der Besatzung ist daher über die gesamte Flugdauer Folge zu leisten.  

Falls Sie in der Notausgangsreihe reisen, dürfen Sie auf dem Weg zur Startbahn sowie während Start und Landung keine elektronischen Geräte nutzen.

Verwendung von Kopfhörern an Bord

Wir bitten Sie darum von der Verwendung von Kopfhörern während der Sicherheitsanweisungen vor dem Start abzusehen. Außer diesem kurzen Zeitraum können Sie Ihre Kopfhörer über den gesamten Rest des Fluges nutzen. Im Falle einer Notsituation ist die Verwendung von Kopfhörern untersagt.

Bei der Verwendung von Kopfhörern und weiteren Zubehörs elektronischer Geräte bitten wir Sie darauf zu achten, dass sie keinesfalls den Flugzeuggang blockieren.

Verbotene Gegenstände

Um Ihre maximale Sicherheit gewährleisten zu können sind einige Gegenstände und Stoffe von der Mitnahme auf Czech Airlines-Flügen ausgeschlossen. Die aufgeführten Regelungen können von denen anderer Fluggesellschaften und anderer Länder abweichen. Wir empfehlen sich stets im Vorhinein bei der durchführenden Fluggesellschaft oder auf den Flughäfen Ihrer Reise zu informieren, welche Gegenstände und Stoffe von der Mitnahme am Körper oder im Gepäck ausgeschlossen sind.

In der Kabine verbotene Gegenstände

Diese Gegenstände dürfen weder am Körper noch im Handgepäck transportiert werden:

  • Schuss- und Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind
  • Betäubungsgeräte (z.B. Paralyzer, Taser, Schlagstöcke u.ä.),
  • Gegenstände mit scharfen Spitzen oder Kanten,
  • Werkzeuge,
  • Sportgeräte oder Zubehör für Kampfsportarten (z.B. Baseball- und Softballschläger, Totschläger etc.) und
  • Spielzeugwaffen, deren Aussehen echten Angriffswaffen gleicht (z.B. Pistolen, Granaten u.Ä.)

Die aufgeführten Gegenstände können lediglich im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.

 

Einfuhrbeschränkung für Produkte tierischen Ursprungs

In Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 206/2009 ist die Einfuhr von Produkten tierischen Ursprungs aus Drittländern eingeschränkt. Machen Sie sich HIER mit den Regelungen und Beschränkungen der Einfuhr vertraut.

Im Flugverkehr verbotene Gegenstände

Die Mitnahme der folgenden gefährlichen Gegenstände ist in jeglichem Gepäck untersagt:

  • Aktenkoffer oder Koffer mit eingebauter Alarmanlage,
  • Sprengstoffe, Feuerwerkskörper und pyrotechnische Stoffe,
  • Brennbare Stoffe (Streichhölzer, Feuerzeuge, Schmierstoffe, Alkohol – die Mitnahme alkoholischer Getränke in einer im Einzelhandel erhältlichen Packung ist in Mengen von bis zu 5 Litern pro Person und mit einem Alkoholgehalt zwischen 25 und 70 % erlaubt),
  • Komprimierte Gase (brennbare, nicht brennbare oder giftige),
  • Ätzende und korrosive Stoffe (Säuren, Laugen, Basen, Bleichmittel),
  • Gift- und Reizstoffe,
  • Radioaktive Stoffe,
  • Magnetische Materialien
  • Quecksilber,
  • Akkus oder Nassbatterien mit Flüssigelektrolyt,
  • Infektiöse Stoffe und
  • Trockeneis in Mengen von mehr als 2,5 kg.

Die aufgeführten Gegenstände und Stoffe können im Luftverkehr lediglich als Frachtsendung und unter Beachtung besonderer Bestimmungen transportiert werden.